Am 1. Mai 2014 trat die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in Kraft.
Ein Energieausweis muß bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung vorgelegt werden!
Vermieter und Verkäufer müssen seit dem 1. Mai 2014 bereits bei Inseraten einen Energieausweis für die betreffende Immobilie haben.Bei einer Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Vertragsunterzeichnung - Mietvertrag oder Kaufvertrag - muss der Energieausweis in Kopie übergeben werden.
Seit Mai 2015 drohen bei Nichtbeachtung Ordnungsgelder bis 15.000 €.
Die alten Energieausweise enthielten nur die Kennwerte zum Energiebedarf oder zum Energieverbrauch.
Seit dem 1. Mai 2014 werden Gebäude in 9 Energieeffizienzklassen zwischen A+ und H eingeteilt.
Das Prinzip kennt man so von Elektro- und Haushaltsgeräten.
Die wichtigsten Kennwerte aus dem neuen Energieausweis müssen in den Inseraten genannt werden
Achtung!
Die ersten Energieausweise nach EnEV 2007 sind bereits im Oktober 2017 abgelaufen.
Werden beim Verkauf oder Vermietung zur Besichtigung ungültige oder keine Ausweise vorgelegt, besteht Abmahngefahr und es droht ein Ordnungsgeld.
Wir erstellen für Sie schnell und kostengünstig einen Energieausweis!